Schnell. Amtlich. Zuverlässig.
Für die Verwendung eines deutschen Auszugs im Ausland benötigen Sie in vielen Fällen eine Apostille oder eine Endbeglaubigung. Wir holen beides direkt vom zuständigen Amtsgericht und Landgericht und liefern das fertig beglaubigte Dokument an Sie aus.
Die Apostille ist eine internationale Beglaubigungsform nach dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft des Unterzeichners und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels auf einer öffentlichen Urkunde — wie etwa einem aktuellen Auszug aus dem Handelsregister. Für alle Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens ersetzt die Apostille die diplomatische oder konsularische Legalisation.
Für Behörden, Banken, Notare und Gerichte im Ausland reicht der reine PDF-Auszug oft nicht aus. Sie benötigen einen vom zuständigen Amtsgericht amtlich beglaubigten Auszug — auf Wunsch zusätzlich mit Endbeglaubigung des Landgerichts und Apostille.
Die Endbeglaubigung ist ein zwischenstufiger Beglaubigungsschritt durch das übergeordnete Landgericht. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift des Amtsgerichts auf dem beglaubigten Auszug und ist Voraussetzung für die anschließende Apostille. Endbeglaubigung wird typischerweise benötigt, wenn das Empfängerland mehrstufige Beglaubigungen verlangt.
Über 120 Staaten weltweit sind Mitglied des Haager Übereinkommens und akzeptieren die Apostille als ausreichende Beglaubigung. Häufige Zielländer aus unserer Praxis sind unter anderem:
Für Nicht-Mitgliedsstaaten (z. B. Kanada bis 2024, einige afrikanische und arabische Länder) wird stattdessen die konsularische Legalisation verlangt — diese läuft über das jeweilige Konsulat des Empfängerlands und kann mehrere Wochen dauern.
Die Bearbeitung erfolgt in mehreren Stufen, wobei jede Behörde ihre eigene Bearbeitungszeit hat:
Insgesamt sollten Sie für eine vollständige Apostille mit Express-Optionen etwa 1–3 Wochen einplanen, ohne Express-Optionen 2–6 Wochen. Bei zeitkritischen Anliegen empfehlen wir die frühzeitige Beauftragung.