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Apostille & beglaubigter Handelsregisterauszug für das Ausland

Für die Verwendung eines deutschen Auszugs im Ausland benötigen Sie in vielen Fällen eine Apostille oder eine Endbeglaubigung. Wir holen beides direkt vom zuständigen Amtsgericht und Landgericht und liefern das fertig beglaubigte Dokument an Sie aus.

Was ist eine Apostille?

Die Apostille ist eine internationale Beglaubigungsform nach dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft des Unterzeichners und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels auf einer öffentlichen Urkunde — wie etwa einem aktuellen Auszug aus dem Handelsregister. Für alle Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens ersetzt die Apostille die diplomatische oder konsularische Legalisation.

Beglaubigter Auszug für das Ausland

Für Behörden, Banken, Notare und Gerichte im Ausland reicht der reine PDF-Auszug oft nicht aus. Sie benötigen einen vom zuständigen Amtsgericht amtlich beglaubigten Auszug — auf Wunsch zusätzlich mit Endbeglaubigung des Landgerichts und Apostille.

Endbeglaubigung erklärt

Die Endbeglaubigung ist ein zwischenstufiger Beglaubigungsschritt durch das übergeordnete Landgericht. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift des Amtsgerichts auf dem beglaubigten Auszug und ist Voraussetzung für die anschließende Apostille. Endbeglaubigung wird typischerweise benötigt, wenn das Empfängerland mehrstufige Beglaubigungen verlangt.

Welche Länder akzeptieren die Apostille?

Über 120 Staaten weltweit sind Mitglied des Haager Übereinkommens und akzeptieren die Apostille als ausreichende Beglaubigung. Häufige Zielländer aus unserer Praxis sind unter anderem:

  • Europa: Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande, Belgien, Schweiz, Österreich, Polen
  • Nordamerika: USA, Mexiko
  • Lateinamerika: Argentinien, Brasilien, Chile, Kolumbien
  • Asien: Japan, Südkorea, Indien (seit 2005), Hongkong
  • Naher Osten: Israel, Türkei, Vereinigte Arabische Emirate (seit 2025)
  • Ozeanien: Australien, Neuseeland

Für Nicht-Mitgliedsstaaten (z. B. Kanada bis 2024, einige afrikanische und arabische Länder) wird stattdessen die konsularische Legalisation verlangt — diese läuft über das jeweilige Konsulat des Empfängerlands und kann mehrere Wochen dauern.

Anwendungsfälle

  • Gründung einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung im Ausland
  • Vorlage bei ausländischen Banken zur Kontoeröffnung
  • Notarielle Beurkundungen außerhalb Deutschlands
  • Internationale Ausschreibungen und Verträge
  • Visumantrag, Aufenthaltsgenehmigung, Geschäftsregistrierung im Ausland
  • Vorlage bei ausländischen Steuerbehörden und Wirtschaftsministerien

Welche Dokumente erhalten Sie?

  • Beglaubigter Handelsregisterauszug — mit Siegel des Amtsgerichts
  • Endbeglaubigung — Bestätigung der Unterschrift des Amtsgerichts durch das Landgericht
  • Apostille — internationale Beglaubigung nach Haager Übereinkommen für Mitgliedsstaaten
  • Übersetzung auf Anfrage (z. B. Englisch, Französisch, Spanisch)

Bearbeitungszeit für Apostille

Die Bearbeitung erfolgt in mehreren Stufen, wobei jede Behörde ihre eigene Bearbeitungszeit hat:

  1. Beglaubigter Auszug vom Amtsgericht: in der Regel 1–5 Werktage
  2. Endbeglaubigung durch das Landgericht: 3–10 Werktage
  3. Apostille durch die zuständige Stelle: 1–10 Werktage je nach Bundesland
  4. Versand: per Einschreiben 1–3 Werktage innerhalb Deutschlands, international entsprechend länger

Insgesamt sollten Sie für eine vollständige Apostille mit Express-Optionen etwa 1–3 Wochen einplanen, ohne Express-Optionen 2–6 Wochen. Bei zeitkritischen Anliegen empfehlen wir die frühzeitige Beauftragung.